Kabarettstück Ottfried-Fischer-Prozess
Donnerstag, März 31st, 2011Der Hauptzeuge und ein weiterer fehlten auch bei dieser Verhandlung: Der an an Parkinson erkrankte Ottfried Fischer erschien zur zweiten Sitzung des Berufungsprozesses München nicht. Der Schauspieler soll von Redakteur Wolf-Ulrich Sch. mit einem Sex-Video zu einem BILD-Interview gezwungen worden sein.
Der Journalist war vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro verurteilt worden, weil er ein Video besaß, dass Fischer mit zwei Prostituieren in seiner Wohnung zeigten.
Wolf-Ulrich Sch. bestritt, Fischer je gedroht zu haben. Das Gericht war in der ersten Verhandlungsrunde der Auffassung, eine “Verwertung des Videos” habe im Raum gestanden.
Nun wurden auch neue Zeugen im Berufungsprozess aufgebracht, ein Münchner Rechtsanwalt, der Fischer im September und Oktober 2009 beraten hatte, sagte aus: “Herr Fischer hatte mich gebeten, ihn zu einem Interview mit ‘Bild’ zu begleiten. Ich sollte zusammen mit seiner Agentin Frau M. Fragen und Antworten auf etwaige Verletzungen seiner Persönlichkeitsrechte überprüfen. Das habe ich getan.” Fischer hätte die negative Berichterstattung über seine Kontakte zu Prostituierten befürchtet.
Die Frage der Vorsitzenden Richterin, Susanne Emmerich, ob von Druck gesprochen wurde? „Dass die Zeitung Druck ausgeübt habe auf Herrn Fischer?” beantwortet der Anwalt unverzüglich: “In keinster Weise”, antwortet der Anwalt.
Fischers Agentin, die bei der Polizei noch Angaben in Richtung “Druck” gemacht hatte, äußert sich inzwischen wesentlich zurückhaltender: “Ich war der Meinung, wir gehen einen Schritt auf die Kollegen zu und machen etwas Positives, bevor wir etwas Negatives in Kauf nehmen müssen, was wir nicht beeinflussen können”.
Die Frage, ob man sich überhaupt in “Bild” äußern soll,” sei an sie gar nicht gestellt worden.
Ein Blick in die Vergangenheit zeige, so gaben die Anwälte der Gegenseit zu bedenken, dass Interviews in der BILD von Ottfried Fischer eingesetzt werden, um in persönlich schwierigen Situationen eine offensive Pressearbeit zu gestalten, die Flucht nach vorn anzutreten.
Damals waren tatsächlich Berichte über Fischers Parkinson-Erkrankung erschienen, seine Ehekrise sei ausgiebig verhandelt worden. Anwalt Ziegert argumentierte: “An der Berichterstattung meines Mandanten “kann man allenfalls kritisieren, dass seine Interviews fast Hofberichterstattung waren.” Doch darauf kommt es beim Tatbestand “Nötigung” nicht an, so die Spiegelreporterin Gisela Friedrichsen.
Die Fortsetzung des Prozesses folgt am 13. April.
durchsuchte die Polizei in der Nacht auf Sonntag. Beamtes des Kommissariats zur Bekämpfung der verbotenen 