Bordelle in Paris

Januar 6th, 2010  / Author: admin

Die Stadt der Liebe aus einer ganz anderen Persperktive. Einblicke in vergangenen Zeiten. Paris un seine Bordelle Bordelle im letzten jahrhundert. Bordelle sind ja set 1946 in paris verboten und verschwunden…

Ausstellung: Bordelle in Paris(ZDF)

Prostitutionsgesetz soll Razzien im Rotlichtmilieu vereinfachen

Dezember 31st, 2009  / Author: admin

Die Innenminister von Bund und Länder planen eine Überarbeitung des Prostitutionsgesetzes, um Razzien im Rotlichtmilieu einfacher und schneller ausführen zu können so berichtet der Spiegel.

Nach derzeitiger Rechtslage kann Prostitution Prostitution als Gewerbe ausgeübt werden. Die Förderung der Prostitution, wegen der zuvor gegen Bordellbetreiber ermittelt werden konnte, ist seither nicht mehr in jedem Fall strafbar.

Jetzt beraten die Minister ob es für Bordelle Bordelle eine Konzession ähnlich wie für Spielhallen oder Privatkliniken geben soll. So könnte man besser gegen illegale Bordelle vorgehen

Newcomer bei BERLINintim.de

Dezember 24th, 2009  / Author: admin

Joy,

Luna,

Vanessa,

Jasmin,

Viktoria,

Kimberly,

Jeanny,

Kathrin,

Lara,

Alexa,

Marina,

Helena,

Joy,
Sie ist ein fröhliches und gute Laune verbreitendes Modell und kann + mag hervorragend Französisch pur verwöhnen.

Zudem liebt sie es griechisch verwöhnt zu werden.

Joy ist sehr authentisch in ihrem Auftreten, selbstbewusst, angenehm und liebenswürdig.

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Luna,
Die Neueinsteigerin Luna hat einen tollen, wohlgeformten, ausgeprägten Po.

Luna ist ein dunkelhäutiges, verschmustes Modell, welches sehr gerne küsst

und hervorragend Französisch pur verwöhnen kann.

Auch spanische Verwöhnung und Dildospiele mag sie sehr.

Luna ist eine absolute Anfängerin, sehr zurückhalten und schüchtern

und will noch sehr geführt werden.

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Vanessa,
Sie ist jung, sexy und schön. Escort Vanessa ist ein wahrgewordener Traum für alle Liebhaber exklusiver Erotik Erotik. Ihre Offentheit verspricht ein unvergessliches Abenteuer. Ihre Küsse verzaubern, ihr Anblick verwöhnt die Augen, ihr blumiger Duft trägt Sie in eine Traumwelt. Unser High Class Call Girl ist zart und liebenswert wie ein Engel und intensiv wie ein leidenschaftlicher Kuss. Sie ist jede Sünde wert!

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Jasmin,
Feminine baltische Massagefee Jasmin möchte Dich mit gefühlvollen Massagekünsten verwöhnen. Du hast keine Chance ihrer Liebesenergie zu entfliehen.

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Viktoria,
22-jährige Viktoria ist verschmust und hat einen zierlichen und sportlichen Körper mit samtweicher Haut. Sie gewinnt besonders durch ihr bezauberndes Lächeln.

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Kimberly,
Eine auffallend hübsche Asiatin mit langem, dunklem Haar, deren atemberaubender Körper eine Hommage an die sexuelle Lust und Leidenschaft ist.Kimberly\’s sexy Figur ist der Inbegriff von erotischer Ästhetik. Ihre heissen Kurven sind so heiss, dass Sie diese nirgends sonst finden werden als auf der Rennbahn!

Wollten Sie nicht schon immer von einem asiatischem Frauentraum verwöhnt werden? kimberly wird Sie mehr als nur verwöhnen! Sie wird Ihnen ein ultimatives Abenteuer der Superlative schenken! Sie werden selten so innige und erotische Momente erlebt haben wie mit diesem heissen Girl, diesem brandheissen Französisch, den prickelnden Zungenküssen und vielem mehr, das Sie einfach völlig überwältigen wird

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Jeanny,
Eins Ihrer größten Leidenschaften ist es, deinen Lustlümmel, so richtig mit Ihrem Mund zu verwöhnen.

Wenn Du neue Grenzen erfahren willst, ungestüme Leidenschaft, neue Stellungen und Möglichkeiten dein Wunsch sind bist Du bei Ihr genau richtig. Sie genießt es genommen zu werden. Zögere nicht lange sondern erfülle Dir deine Wünsche.

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Kathrin,
Kathrin wird Dich nicht nur mit ihrem Aussehen beeindrucken, Ihr verführerisches Lächeln und ihre sinnlichen Berührungen lassen Dich dahin schmelzen und mit ihrem Top-Service bringt sie Dich garantiert um den Verstand…
Kathrin solltest Du Dir nicht entgehen lassen, besuch sie gleich und erlebe sie!

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Lara,

Ich bin Lara und süße 25 Jahre. Sofern Du auf große Frauen mit Traum Poos und schmalen Taillen abfährst, bist Du bei mir genau richtig. Wenn ich dann mit meinen 175 cm Größe und auf High Heels auf Dich zukomme und mir dann noch meine Korsage oder mein Mieder anziehe, dass Du mir natürlich ganz langsam ausziehen darfst, vergisst Du mich bestimmt so schnell nicht mehr. Ich mag zärtlichen Sex, Anal, Vibrator spiele, Fußerotik, Rollenspiele und noch einiges mehr… hier im Bordell Royal kannst Du mich meistens am Nachmittag erreichen.

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Alexa,

Du möchtest einfach den Moment genießen ohne wenn und aber?. Alexa gibt sehr, sehr gerne Zärtlichkeit und sogenannter 0815-Sex ist ihr ein Gräuel. Sie liebt die Sinnlichkeit im Bordel Royal, das “Einander-Spüren”, ineinander “hinein kriechen”.

Die Einundzwanzigjährige ist 1,68 groß, hat eine 34/36 KG, lange, glänzende, schwarze Haare, einen C-Cup und blau-grau-grüne, funkelnde Augen. Als süßer, frecher Käfer sehnt sie sich danach ihre erotischen Bedürfnisse zu leben.

Mit allen Sinnen fühlen und empfangen, den Zauber des Moments genießen, Prickeln spüren und erleben, fremde Haut spüren, sich berühren und im Bordell verführen. Phantasievoller Sex mit Zärtlichkeit und Leidenschaft ist für Alexa wichtig und es wäre schön, wenn sie es mit Dir zu zweit ausleben könnte. Wenn Du der Mann bist, der Alexa Sinnlichkeit und ihre Phantasie anspricht, wird sie sich dir mit Haut und Haar und allen Sinnen im Royal Bordell hingeben.

 Newcomer bei BERLINintim.de

Große Sexrazzia im Sperrbezirk

Dezember 13th, 2009  / Author: admin

Großeinsatz in Münchener Rotlichtmileu. 30 Bordelle Bordelle durchsuchte die Polizei in der Nacht auf Sonntag. Beamtes  des Kommissariats zur Bekämpfung der verbotenen Prostitution Prostitution kontrollierten bis bis in dei Morgenstunden  Bordelle. Lt. dem Münchner Abendblatt wurden mehr als 240 Liebesdienerinnen überprüft.

Auslöser soll eine Aussage einer chinesischen Sexsklavin gewesen sein, die gegen ihren Willen in einem unbekannten Bordell festgehalten worden sein soll.

Eine Hure bekam eine Anzeige, weil Sie im Sperrbezirk der Prostitition nachging. Im Separee eines Cabarets erwischte man sie dabei, wie sie gerade „sexuelle Handlungen an einem Gast vornahm“, wie es im Polizeibericht heißt.

Quelle: http://www.abendzeitung.de/muenchen/152501

polizeieinsatz

polizeieinsatz

gratis poppen dank BERLINintim-Adventskalender

Dezember 1st, 2009  / Author: admin

Bis Weihnachten gibt es auf BERLINintim Berlinintim wieder 24 geile Türchen, die geöffnet werden wollen.

Der Traditionelle Adventskalender bei BERLINintim lockt mit heißen Geschenken. Von 30 Minuten Gratissex bei Herz bis hin zur Verwöhnstunde mit Whirlpool bei Liberty ist alles drin.  Jeden Tag wird es einen Gewinner geben.

Teilnehmen können alle Männer ab 18 Jahren, die eine SMS versenden…

Hier geht es zum geilsten Adventskalender im Netz

Rauschen im Blätterwald

November 29th, 2009  / Author: admin

Am Donnerstag nun erscheint die zweite Ausgabe der BERLINintim-Zeitung. Der gedruckte Sexführer von der Sufi-Ost und BERLINintim Berlinintim wird noch umfangreicher sein, als die erste Ausgabe, so der Verlag. Mit mehr als 1000 Sex-Klein-Anzeigen bietet das Magazin das erste mal auch Redaktion und wieder viele nützliche Tipps an.

Am 18.12.2009 erscheint dann die erste Sex-Kleinanzeigenzeitung in NRW vom Team  Intimes Revier.

Gericht viebietet Werbung für Rotlicht auf Autos

November 21st, 2009  / Author: admin

Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen vom 24. Juni 2009.

… Die Verwendung des Kleinlastwagens des Antragstellers mit der derzeit darauf angebrachten Werbung im öffentlichen Straßenverkehr und auf anderen öffentlich einsehbaren Flächen verstößt gegen § 119 Abs. 1 und 3 OWiG.

Fahrzeug mit Hurenwerbung

Nach § 119 Abs. 1 OWiG handelt ordnungswidrig, wer öffentlich in einer Weise, die geeignet ist, andere zu belästigen, oder in grob anstößiger Weise durch Verbreiten von Schriften, Ton- oder Bildträgern, Abbildungen oder Darstellungen oder durch das öffentliche Zugänglichmachen von Datenspeichern Gelegenheit zu sexuellen Handlungen anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt. Nach § 19 Abs. 3 OWiG handelt ferner ordnungswidrig, wer öffentlich Schriften, Ton- oder Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen oder Darstellungen sexuellen Inhalts an Orten ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, an denen dies grob anstößig wirkt. Eine Belästigung im Sinne des Absatzes 1 ist eine nicht nur geringfügige Beeinträchtigung des Wohlbefindens. Eine grob anstößige Wirkung ist dann anzunehmen, wenn die jeweilige Handlung in einer Weise aufdringlich ist, dass sie – auch unter Berücksichtigung gewandelter
gesellschaftlicher Wertungen bei der Beurteilung sexueller Verhaltensweisen – nicht mehr zumutbar erscheint.

Die in Rede stehende Werbung ist nach diesen Maßstäben geeignet, andere mehr als nur geringfügig zu belästigen. Mit ihr wird zudem in grob anstößiger Weise durch Verbreitung von Abbildungen oder Darstellungen Gelegenheit zu sexuellen Handlungen angekündigt. Dass die Werbung dazu angetan ist, auf Dritte, insbesondere auf Kinder und Jugendliche belästigend und grob anstößig zu wirken, ergibt sich aus der besonderen Größe und Aufdringlichkeit der auf dem Fahrzeug angebrachten entwürdigenden Darstellungen. Den insoweit angeführten Erwägungen des Antragsgegners, die Werbung überschreite das gebotene Maß an Zurückhaltung und die abgebildeten Frauen würden zu einem beliebig austauschbaren Sexualobjekt herabgestuft, ist zuzustimmen. Die großformatige Abbildung auf der Hecktür des Fahrzeugs stellt bereits durch ihre Größe sowie die Perspektive und die Wahl des gezeigten Ausschnitts das Geschlechtliche in den Vordergrund und würdigt die dargestellte
nahezu unbekleidete Frau zum Objekt geschlechtlicher Begierde herab. Die Abbildung zeigt das entblößte Gesäß einer Frau, das die Breite des Fahrzeugs etwa zu Zweidritteln ausfüllt; Kopf, Schultern und Beine der Frau sind abgeschnitten. Im Straßenverkehr werden mit dieser aufdringlichen Bebilderung Verkehrsteilnehmer konfrontiert, ohne sich dem – etwa an Ampeln oder in Staus – entziehen zu können. Dies geschieht – unter gleichzeitiger Verwirklichung des Tatbestands von § 119 Abs. 3 OWiG – auch an Orten, die eine besondere Schutzbedürftigkeit und Sensibilität aufweisen und an denen die Bevölkerung auch unter den gewandelten gesellschaftlichen Verhältnissen im allgemeinen nicht mit belästigenden Begleiterscheinungen der Prostitution Prostitution rechnen muss.

Die Ausführungen des Antragsgegners zu den seitlich auf dem Fahrzeug angebrachten Darstellungen mit jeweils einer nur spärlich bekleideten, maskierten Frau werden durch die Beschwerdebegründung ebenfalls nicht entkräftet. Insbesondere ist die Abbildung nicht schon deshalb von der Allgemeinheit hinzunehmen, weil die Frau -wie der Antragsteller geltend macht – mit einem “Stringhöschen” bekleidet und die Brust von ihren Haaren verhängt ist. Entscheidend ist auch insoweit der Gesamteindruck der Darstellung, die durch die Angabe einer Internetadresse und den Zusatz “Erotik Erotik-Portal, L. ” in Verbindung mit einer die Fahrzeugseiten ausfüllenden, übergroßen Abbildung einer kaum bekleideten Frau in besonders aufdringlicher Weise erkennbar für Gelegenheiten zu sexuellen Handlungen wirbt. Dabei lässt die tierähnliche Maske der Frau erkennen, dass es dem Antragsteller nicht lediglich um eine unbedenkliche Anonymität geht, sondern vor allem auch darum, sie als Objekt
sexueller Begierde erscheinen zu lassen. Gerade daraus erhofft er sich die bezweckte Werbewirkung, die potentielle Kunden veranlassen soll, die beworbene Erotik-Seite einzusehen. Damit schafft die Abbildung zugleich für Kinder und Jugendliche, die Zugang zum Internet haben, einen erheblichen Anreiz, ihrer Neugier nachzugehen, was es mit einer in dieser auffälligen Weise beworbenen Internetseite auf sich haben mag.

Ob die vom Antragsteller angeführte weitere Werbung in ähnlicher Weise grob anstößig ist, ist im vorliegenden Verfahren nicht zu entscheiden, weil sie nicht streitgegenständlich ist. Der erst im Laufe des Verfahrens gegebene Hinweis des Antragstellers auf den Bus einer “Erotic Lounge” mag dem Antragsgegner im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG Anlass zur Prüfung geben, ob auch dagegen ordnungsrechtlich vorzugehen ist. Er führt aber nicht zur Rechtswidrigkeit der in Rede stehenden Ordnungsverfügung. Denn der Antragsteller zeigt damit keine Umstände auf, die auf eine gleichheitswidrige Verwaltungspraxis des Antragsgegners schließen lassen. Dessen ungeachtet hat bereits das Verwaltungsgericht zutreffend darauf hingewiesen, dass im Fall der Werbung für Dessous und ein Sonnenstudio der Tatbestand des § 119 Abs. 1 OWiG offensichtlich nicht einschlägig ist. Dasselbe gilt für die Werbung einer Bedachungsfirma. Selbst wenn diese Werbung ebenfalls grob anstößig und
belästigend wäre, würde sie wegen des andersartigen Werbegegenstands nicht gegen § 119 Abs. 1 OWiG verstoßen. Danach kommt es entscheidend darauf an, ob die Gelegenheit zu sexuellen Handlungen beworben wird.

Zugleich verwirklicht die streitgegenständliche Werbung des Antragstellers den Tatbestand des § 120 Abs. 1 Nr. 2 OWiG, weil durch den Hinweis auf die Internetseite seines Erotik-Portals “Gelegenheit zu entgeltlichen sexuellen Handlungen” angekündigt wird. Insoweit kommt es nicht auf eine belästigende Wirkung oder grobe Anstößigkeit an. Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die Verbotsnorm allerdings eine konkrete Eignung der Werbung voraus, den Schutz der Allgemeinheit, vor allem denjenigen von Kindern und Jugendlichen, vor den mit der Prostitution generell verbundenen Gefahren und Belästigungen zu beeinträchtigen. Eine solche konkrete Beeinträchtigung von Rechtsgütern ist etwa anzunehmen, wenn die Werbung nach Aufmachung, Inhalt oder Umfang nicht in der gebotenen Zurückhaltung erfolgt oder nach der Art des Werbeträgers und seiner Verbreitung geeignet ist, die schutzwürdigen Rechtsgüter zu gefährden.

Diese Voraussetzungen sind zwar bei Kleinanzeigen in Zeitungen, wie sie Gegenstand der Entscheidung des Bundesgerichtshofs waren, nicht gegeben. Sie liegen jedoch bei der Entscheidung des Bundesgerichtshofs waren, nicht gegeben. Sie liegen jedoch bei der im Streit stehenden großformatigen Fahrzeugwerbung des Antragstellers aus den oben angeführten Gründen im Hinblick auf die besondere Aufdringlichkeit der Werbung und ihre Verbreitungsart vor. Auch unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3983) verbleibt es nach dem unveränderten § 120 Abs. 1 Nr. 2 OWiG zumindest bei einem Verbot solcher Werbung für entgeltliche sexuelle Handlungen, die – wie hier – nicht in der gebotenen Zurückhaltung erfolgt. Das Prostitutionsgesetz hatte lediglich die Zielrichtung, die Rechtsstellung der Prostituierten – nicht die der Kunden, der Bordellbetreiber und anderer – vor
allem im zivil- und sozialversicherungsrechtlichen Bereich zu verbessern. Damit sollte aber nicht die Prostitution einschließlich ihrer negativen Begleiterscheinungen gefördert werden.

Bereits die Gesetzesbegründung zum Prostitutionsgesetz weist darauf hin, dass der Sittenwidrigkeitseinwand lediglich gegenüber dem Entgeltanspruch der Prostituierten nicht mehr erhoben werden kann. Ansprüchen auf sexuelle Leistungen gegenüber der Prostituierten soll dagegen weiter die Sittenwidrigkeit entgegen gehalten werden können, weil es insoweit an der Freiwilligkeit der Tätigkeit fehlt. Auch soll der Schutz von Minderjährigen gewährleistet bleiben. …

OVG NRW, Beschluss vom 24. Juni 2009, Az.: 5 B 464/09:
http://www.doerre.com/jugendschutz/20090624_ovg-nrw_werbung.pdf

VG Köln, Beschluss vom 18. März 2009, Az.: 20 L 165/09:
http://www.doerre.com/jugendschutz/20090318_vg-k_werbung.pdf

Gesucht: Heißester Po Berlins!

November 11th, 2009  / Author: Erotik-Luder

Wir wollen es wissen: Welches Model in Berlin hat die schärfste und geilste Hinteransicht? BERLINintim sucht den heißesten Po der Stadt und die (nicht nur männlichen) User und Leser dürfen entscheiden. Bei über 1.000 Setcard-Inhaberinnen und damit potentiellen Teilnehmerinnen auf www.berlinintim Berlinintim.de und in der BERLINintim Zeitung könnte die Wahl einem sehr schwer fallen… Die schönsten Kehrseiten der Hauptstadt werden im Freudenhaus Hase im Rahmen einer Kunstausstellung ausgestellt; die Dame mit dem Sieger-Popo erhält ein professionelles Fotoshooting beim Berliner Fotografen B. Fitte.

Aphrodites Po hat sehr gute Chancen...

Aphrodites Po hat sehr gute Chancen...

Über 1.400 Frauen präsentieren sich auf Berlins bekanntestem Online-Erotik Erotik-Guide mit einer sogenannten Setcard. Dort sind, um die Männer für sich zu begeistern, ihre wichtigsten Kontaktdaten vermerkt und zahlreiche Bilder vorhanden; manche Damen zeigen bereits dort ihre sexy Gesäßmuskulatur.
Nun haben alle BERLINintim-Damen die Möglichkeit, ihren Knackpo online und offline für sich sprechen zu lassen! Einzige Voraussetzung: sie müssen eine aktuelle Setcard online haben.
Um gleichbleibende Wettbewerbsbedingungen und keine Verstöße gegen den Jugendschutz zu gewährleisten, werden alle erotischen Po-Bilder von einem professionellen Fotografen gemacht. Termine hierfür werden über die BERLINintim Redaktion vereinbart.

Alle zur Wahl stehenden Hintern werden auf der Online Plattform und auch in der am 3. Dezember 2009 erscheinenden BERLINintim-Zeitung veröffentlicht. Die Online-Besucher und Leser können per SMS für ihre Favoritin voten (0,49 €/SMS). Die Teilnehmer müssen dafür das 18. Lebensjahr erreicht haben. Unter allen Votern werden erotische Gewinne ausgelost.

Die Gewinnerin des Sexiest Gluteus Maximus wird mit einem professionellen Fotoshooting beim Berliner Fotografen B. Fitte geehrt. Zusätzlich wird ihr Bild zusammen mit anderen Vornplatzierten im Freudenhaus Hase im Rahmen einer Kunstausstellung ausgestellt.

Ein Wettbewerb für Damen also, die keine Publicity scheuen…

Liberty erweitert sich um einen Bizarrbereich

November 10th, 2009  / Author: admin

Das Liberty, der wunderschöne Liebestempel, erweitert sein Angebot. Erst im Frühsommer wurde das Luxusbordell in Schöneberg um eine Wellnessetage auf 300 m² erweitert. Drei Whirlpools, davon einer sogar behindertengerecht, laden jetzt zu feuchten Liebesspielen ein. Nun will das Liberty auch der steigenden Nachfrage nach der bizarren Luststeigerung gerecht werden und baut ein Studio aus.
Flächenmäßig entsteht dadurch das zweitgrößte Bordell Berlins.

Musikforum lädt zu Konzert ins Bordell

November 9th, 2009  / Author: Erotik-Luder

Das Forum Zeitgenössischer Musik Leipzig lädt ins Bordell ein. Am 20. November werden in den Hinterzimmern des Leipziger Eros-Centers Lieder und Balladen rund um Sex und Erotik Erotik aufgeführt, wie das Forum am Dienstag in Leipzig mitteilte. Das Konzert ist Teil der Reihe “fliegen.fahren.schwimmen.laufen” an ungewöhnlichen Orten.
In Kooperation mit dem Schauspiel Leipzig soll zudem im Dezember das Festival “sex.macht.musik” veranstaltet werden.

Quelle: http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/KULTUR/1615502.php