Toter telefoniert mit Erotik-Hotline
59,40 Euro soll Roswitha K. für ihren Vater zahlen, weil der mit einer Sex-Hotline telefoniert haben soll.
“Mein Vater ist aber schon seit acht Jahren tot!”, sagte Frau K. empört im Interview mit der „Thüringer Allgemeinen“.
Die Handynummer, von der Roswitha K.s Vater angeblich angerufen haben soll, stand auch auf der Rechnung. Die habe sie sofort gewählt und herausgefunden, dass Roswitha K. den Mann am anderen Ende kannte. „Er hatte früher im selben Haus gewohnt wie mein Vater” sagte sie.
Eine sofortige Strafanzeige gegen diesen Mann war für Frau K. selbstverständlich. Dennoch wollte sie genauer wissen, „wo dieser Kerl im Namen meines Vaters angerufen hat”. Als sie beim Ausprobieren der Nummer bei einer Sexhotline landete, war sie erschrocken und sagt über ihr Vorgehen: “Ich habe sofort wieder aufgelegt”.
Nur wenig später erhielt Roswitha K. eine Rechnung, die der an ihren Vater sehr ähnlich war. Auch sie sollte fast 60 Euro zahlen. Dafür dürfe sie in den kommenden 30 Tagen 1800 Minuten kostenlos mit der Hotline telefonieren.
Den schriftlichen Widerspruch von Frau K., den sie per Einschreiben verschickte, beantwortete das Unternehmen nicht. Dafür kam prompt eine Mahnung der Sex-Hotline sowie die Androhung, ein Inkasso-Unternehmen einzuschalten.
“Frau K. sollte sich von ihrem Telefonanbieter einen Einzelverbindungsnachweis geben lassen. Darin sind nicht nur die angerufenen Nummern aufgelistet, sondern auch die Dauer der Gespräche”, riet Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen. Wenn Frau K. anhand dieser Auflistung beweisen könne, dass sie nicht länger als ein paar Sekunden, maximal eine Minute bei der Hotline angerufen habe, sei nach Ansicht der Verbraucherzentrale gar kein Vertrag zustande gekommen. Die Zahlungsaufforderung sei null und nichtig.
“Alle Folgeschreiben des Unternehmens sollte Frau K. aufheben, muss darauf aber nicht reagieren”, sagte Reichertz der Thüringer Allgemeinen. Wenn Post vom Gericht käme oder ein Inkassobüro mit einem Schufaeintrag drohe, solle sie dem Inkassobüro mitteilen, dass die Grundforderung strittig und ein Schufaeintrag deshalb rechtswidrig ist”, rät der Verbraucherschutz-Experte.