Kündigung wegen zu lautem Sex

Ein Paar aus dem sächsischen  verlor jetzt die Wohnung, weil das Gestöhne beim Sex den Nachbarn gehörig auf die Nerven ging.

Die Lustschreie waren im ganzen Haus zu hören und riefen schließlich auch die städtischen Wohnungsvermieter auf den Plan.
Als Begründung schrieben sie: “Die Häufigkeit und überdimensionale Lautstärke Ihrer Schreie und das Gestöhne sind im ganzen Haus wahrzunehmen und so als Lärmbelästigung nicht mehr hinnehmbar.”

Das junge Paar mit zwei Kindern fand aber wohl schnell eine neue Bleibe. Ob nun die dünnen Wände oder das intollerante Verhalten der Nachbarn Schuld an der kündigung waren, blieb leider offen.

Ein Bonner Vermieter ging noch weiter.

Einer jungen Frau wurde ein Sexverbot aufgedrückt. Jeglicher Herrenbesuch wurde kategorisch ausschlossen. Doch er ka damit nicht durch. Der Mieterbund erklärte, dass ruhestörenden Lärms beim Liebesspiel ohne gewerblichen Charakter, kein kündigungsgrund darstellt.

Sollen sie doch poppen…. denn schon in der Biebel steht: Seit fruchtbar und mehret euch.

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