Prostitutionsgesetz soll Razzien im Rotlichtmilieu vereinfachen

Die Innenminister von Bund und Länder planen eine Überarbeitung des Prostitutionsgesetzes, um Razzien im Rotlichtmilieu einfacher und schneller ausführen zu können so berichtet der Spiegel.

Nach derzeitiger Rechtslage kann Prostitution Prostitution als Gewerbe ausgeübt werden. Die Förderung der Prostitution, wegen der zuvor gegen Bordellbetreiber ermittelt werden konnte, ist seither nicht mehr in jedem Fall strafbar.

Jetzt beraten die Minister ob es für Bordelle Bordelle eine Konzession ähnlich wie für Spielhallen oder Privatkliniken geben soll. So könnte man besser gegen illegale Bordelle vorgehen

Leave a Reply

You must be logged in to post a comment.